WERK1 & BEITEN BURKHARDT: Wie WERK1 Startups von der Partnerschaft profitieren

- 15. Juni 2020

Vanessa und Beiten Burkhardt

Seit Dezember 2019 sind das WERK1 und BEITEN BURKHARDT Partner. Doch wer steckt überhaupt dahinter? Was ist der Sinn der Partnerschaft? Und wie können WERK1 Startups davon profitieren? 

BEITEN BURKHARDT ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands und deckt alle Bereiche des Wirtschaftsrechts ab. Die zwei Rechtsanwälte Dr. Mario Weichel und Christian Kalusa sind Teil des Venture Capital / Startup Teams der Kanzlei. Und beraten sowohl Investoren als auch Startups in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. 

Von der langjährigen Erfahrung der beiden Rechtsanwälte bei der Zusammenarbeit mit Startups und Investor*innen sollen auch die WERK1 Startups profitieren. Sinn der Partnerschaft ist es, jungen Unternehmer*innen eine Anlaufstelle für sämtliche Rechtsfragen zu bieten. Außerdem stehen sie den WERK1 Startups zur Seite und beraten sie.

Die Faszination an der Arbeit mit Startups

“Als Rechtsanwalt ist das Gefühl, den neuen deutschen Mittelstand bei der Entstehung zu unterstützen, großartig”, so Christian. Da die meisten Startups in der Early-Stage-Phase keine großen Beratungskosten stemmen können, haben Mario und Christian ein Workshop Programm  für Gründer*innen ins Leben gerufen. Hier werden die Teilnehmer*innen hinsichtlich der wichtigsten juristischen Themen, wie z.B. den Ablauf und die Details von Beteiligungsrunden, geschult. Ziel dabei ist es, den Gründer*innen das notwendige Know-How zu vermitteln, um möglichst selbständig mit Investor*innen und Kooperationspartner*innen zu verhandeln.

Spannend, so Christian, bei der Zusammenarbeit mit Startups sind vor allem die Gründer*innen und deren Ideen. Eine Herausforderung birgt dabei oft der besondere Zeitdruck, den viele Startups mitbringen und den es zu händeln gilt.

Full-Service Beratung von Spezialisten aus allen juristischen Bereichen

Christian und Mario sind beide auf Gesellschaftsrecht spezialisiert. Sie kommen bei der Beratung auch nur dann ins Spiel, wenn es um ihre Kernkompetenzen, wie zum Beispiel gesellschaftsrechtliche Fragen, Beteiligungsrunden oder die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen, geht.

Da BEITEN BURKHARDT eine Full-Service Kanzlei ist, stehen den WERK1 Startups aber auch für alle weiteren juristischen Bereiche Spezialisten als Ansprechpartner zur Verfügung. 

So können speziell WERK1 Startups von der Partnerschaft profitieren

Es finden immer wieder Sprechstunden für WERK1 Startups statt, bei denen Fragen aus der Community von den jeweiligen Experten beantwortet werden. Außerdem sind die Startups herzlich eingeladen an den regelmäßig stattfindenden Webinaren und Workshops von BEITEN BURKHARDT teilzunehmen. “Einer der größten Vorteile an der Partnerschaft ist, dass eine erste Verbindung zu Rechtsanwälten hergestellt wird, die sich auf den Bereich Venture Capital / Startups spezialisiert haben und die man jederzeit bei Fragen kontaktieren kann”, so Christian. Wichtig zu erwähnen ist hier, dass durch ein erstes Telefonat oder einem gemeinsamen Mittagessen, in dem schon viele Fragen geklärt werden können, natürlich keine Kosten entstehen.

Wie ist das Workshop Programm für Startups aufgebaut?

Im Workshop Nr. 1 erarbeiten die Gründer*innen gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern von BEITEN BURKHARDT wie eine integrierte Planungsrechnung aufgebaut ist. Der zweite Block dieses Workshops widmet sich dem Thema Bewertung von Startups und welche Rolle die Planungsrechnung spielt. Abschließend wird auf die Details des Beteiligungsvertrags eingegangen. Und die beiden ersten Blöcke des Workshops mit diesem letzten Teil verknüpft.

Im Workshop Nr. 2 wird die Verhandlung eines Beteiligungsvertrags simuliert. Die Gründer*innen verhandeln mit einem/r Investor*in die zentralen Klauseln eines Beteiligungsvertrags. Neben den Inhalten des Beteiligungsvertrags geht es bei diesem Workshop auch um Verhandlungstaktik und dem Aufzeigen von Risiken für die jeweiligen Startups.

Der Workshop Nr. 3 dreht sich um das Thema Corporate Venturing. Also die Verknüpfung zwischen Corporates und Startups und wie eine Kooperation aussehen kann und sollte. Neben Gründer*innen werden hier auch größere Corporates eingeladen, um gleich im Workshop erste Kontakte zu ermöglichen.

Zu guter Letzt werden im Workshop Nr. 4 dem Venture Capital / Startup Mashup, die wichtigsten juristischen Themen der Startup-Branche mit allen beteiligten Experten von BEITEN BURKHARDT besprochen. 

Natürlich informieren Mario und Christian neben dem Workshop Programm auch unterjährig über aktuelle Themen. So fanden bereits zwei WERK1 Webinare mit BEITEN BURKHARDT zum Thema Corona Krise statt. In diesen Formaten wurden die staatlichen Fördermaßnahmen und rechtliche Fragen rund um die Corona Krise besprochen. Wann das nächste Webinar zur 2. Säule der Fördermaßnahmen für Startups stattfindet, erfahrt ihr im WERK1 Veranstaltungskalender.

Typische juristische Fauxpas bei der Gründung von Startups

In Bezug auf juristische Fauxpas haben Mario und Christian die Erfahrung gemacht, dass die Gründer*innen gerade in der Early-Stage-Phase leichtfertig Anteile an Dritte abgeben. Es sollte hier genau geprüft werden, was der/die neue Gesellschafter*in für Leistungen erbringen kann. Hier sollten die entsprechenden vertraglichen Grundlagen geschaffen werden, um die Anteile auch wieder zurückzubekommen, wenn diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden. “Anteile sind die wichtigsten Assets eines jeden Startups, mit denen man vorsichtig haushalten sollte”, so Christian.

Außerdem muss man als Gründer*in realisieren, dass man Unternehmer*in ist und sowohl die betriebswirtschaftliche als auch juristische Seite berücksichtigen muss. Zweiteres wird, so die Erfahrung von Christian und Mario, oft eher stiefmütterlich behandelt. Das hat in den meisten Fällen wohl budgetäre Gründe. Allerdings kann auch mit kleinem Budget und Zeitaufwand eine Grundstruktur aufgebaut werden, mit der man erfolgreich weiter arbeiten kann. 

Erfolgreiche Startups haben, laut Christian, eines gemeinsam: Sie nehmen sich den juristischen Themen in genau derselben Intensität an wie den Geschäftsideen. Und sind deshalb besser vorbereitet, wenn die ersten großen Schritte bei der weiteren Unternehmensentwicklung anstehen.

Diese rechtlichen Tipps sollten Gründer*innen beachten

Die Gründer*innen legen mit dem ersten Gesellschaftsvertrag und der ersten Gesellschaftervereinbarung die Grundlage ihrer späteren Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit sollte möglichst genau besprochen und geregelt werden. Und zwar unabhängig davon, ob es bereits Investor*innen gibt oder nicht. Was soll beispielsweise passieren, wenn einer der Gründer*innen das Interesse am gemeinsamen Venture verliert? Hier sind z.B. im Rahmen eines Gründervestings die passenden Regelungen zu treffen.

Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragen ist es zudem wichtig, sich frühzeitig mit seinen Rechten und Pflichten als Geschäftsführer*in auseinander zu setzen. Nur so kann man die Rahmenbedingungen und Hintergründe verstehen. “Die WERK1 Startups sollten sich daher nicht scheuen, uns hier frühzeitig zu kontaktieren, denn oft werden wir erst kontaktiert, wenn das “Kind schon in den Brunnen gefallen” ist”, so Mario.

Egal ob es sich um die Beantwortung von rechtlichen Fragen, Workshops, Webinare oder Sprechstunden handelt. Für die WERK1 Startups ist die Partnerschaft mit BEITEN BURKHARDT eine große Bereicherung, von der sie vor allem in der Anfangsphase der Gründung, aber auch darüber hinaus, stark profitieren können.

Ihr gehört als Startup zur WERK1 Familie und habt eine rechtliche Frage? Ihr könnt Christian und Mario über Slack oder per E-Mail (Mail-Adressen sind im Mitgliederportal hinterlegt) kontaktieren.

Wir bedanken uns bei BEITEN BURKHARDT, speziell bei Christian und Mario, für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf alle kommenden Veranstaltungen!

WERK1

WERK1 Team
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Kristina

Hey, ich bin Kristina und kümmere mich zusammen mit Franzi um alle Kommunikations- und Marketing-Themen. Wir präsentieren das WERK1 und unsere Community nach außen. Wenn ich nicht gerade auf Social Media unterwegs bin, bin ich in den Bergen. Zum Mountainbiken, Wandern und im Winter zum Skifahren und Snowboarden.