TRansparenz bei unseren Werbemaßnahmen

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) verpflichtet nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 öffentliche Einrichtungen dazu, Transparenz über staatliche Werbemaßnahmen zu schaffen.
Auf dieser Seite veröffentlichen wir daher jährlich eine Übersicht über unsere Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Veröffentlichung erfolgt transparent, elektronisch und barrierefrei – gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung.

Beauftragungen der WERK1.Bayern GmbH im Sinne von Art. 25 Abs. 1 EMFA erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.