coliving tutorials

Coliving Tutorials

Tauche mit uns ein in die Welt des innovativen Coliving Konzepts und entdecke, wie du ein erstklassiges Wohnerlebnis gestalten kannst. Unsere Serie von Tutorials bietet praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen und wertvolle Tipps für jedes Element deines Coliving Abenteuers. Um das Beste aus deinem Coliving Abenteuer herauszuholen.

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FAQ Coliving

Wer kann ein Apartment im WERK1 Coliving anmieten?

Startups und Scaleups können ein oder mehrere Apartments für ihre Mitarbeitenden oder Gäste anmieten. Die Mindest-Mietdauer beträgt 1 Monat. 

Wer kann im WERK1 Coliving wohnen?

Gründerinnen und Gründer, internationale Entrepreneure, Startup Mitarbeitende, Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen – wichtig ist jedoch, dass nur juristische Personen wie Startups oder Scaleups die Apartments anmieten und bezahlen können.

All unsere Bewohnerinnen und Bewohner teilen unternehmerische Interessen, sind aufgeschlossen und neugierig.

Zu welchen Daten kann ich ein Apartment anmieten?

Du kannst am 01. (ganze Monatsmiete) oder am 15. (halbe Monatsmiete) eines Monats buchen.

Wie lange kann ein Apartment angemietet werden?

Der Mindestaufenthalt beträgt 1 Monat. Die maximale Aufenthaltsdauer je Gast 6 Monate.

Wie sind die Apartments ausgestattet?

Alle Apartments verfügen über ein eigenes Badezimmer, eine Pantry-Küche, ein 1,20m-Bett, Stauflächen, abschließbares Regalfach und einen kleinen Balkon. Die durchschnittlich 18qm großen Apartments werden ergänzt durch einen Community-Bereich mit großer Küche für gemeinsame Kochabende und ein gemeinschaftlich genutztes Wohnzimmer. 

Kann ich mehrere Apartments buchen?

Ja, das ist möglich. Aktuell gibt es keine Obergrenze.

Was ist nötig für eine erfolgreiche Bewerbung im WERK1 Coliving?

Für eine erfolgreiche Bewerbung ist es notwendig, dass ihr einen De-minimis Förderantrag bei uns abgebt. Dazu bitte auf den “Jetzt anfragen”-Button am Seitenanfang klicken und den hinterlegten Fragebogen ausgefüllt an uns schicken. 

Wieso können nur Startups und Scaleups die Coliving Apartments anmieten?

Das WERK1 wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert und unterliegt daher förderrechtlichen Bedingungen. Der Förderzweck ist die Unterstützung von Digital-Startups. Mit dem Angebot des Coliving Konzepts unterstützen wir das Wachstum Münchner Startups und die Ansiedelung nationaler und internationaler Startups in München. Aus diesem Grund dürfen nur Startups und Scaleups die Coliving Apartments anmieten.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Die Bezahlung funktioniert ausschließlich mit Kreditkarte. Am 15. eines jeden Monats wird der Zahlungslink verschickt, der bis spätestens am letzten Tag des Monats bezahlt werden muss. Deine Rechnung erhältst du digital von uns.

Welche Storno Richtlinien sind zu beachten?

Du kannst bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren oder aber das Datum verschieben (nach Verfügbarkeit). Danach wird in jedem Fall 1 Monat von deinem geplanten Aufenthalt berechnet.

Welche No-Show Richtlinien sind zu beachten?

Falls du trotz trotz Buchung nicht anreist (“No-Show”), wird dir in jedem Fall 1 Monat von deinem geplanten Aufenthalt berechnet.

Kann ich die Zeitdauer der Belegung meines Apartments während meines Aufenthaltes verlängern?

Komm hierzu gerne auf uns zu. Sollte es Verfügbarkeiten geben, und die 6 Monate maximale Mietzeit nicht überschritten werden, ist es möglich.

Sind Parkplätze vorhanden?

Ja, wir haben eine Tiefgarage in der Atelierstraße 10, 81671 München. Diese befindet sich direkt am Werksgebäude. Mehr Informationen findest du hier: AUTOSAAL 

SUCHST DU UNSERE AGB?

IN EINEM KLICK ERFÄHRST DU ALLES, WAS DU WISSEN WILLST!