GwG infopage:
Coliving & startups
Willkommen auf der GwG Infopage!
Hier findest du alle relevanten Informationen zum Geldwäsche-Prüfprozess, den du durchlaufen musst, um unsere Services im Coliving & Startup Inkubator in Anspruch zu nehmen.
wieso geldwäscheprüfung?
Die EU-Geldwäscherichtlinien (4.–6. GW-RL) sowie das deutsche Geldwäschegesetz verpflichten Unternehmen, Risiken im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
WERK1 fällt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG unter die geldwäscherechtlichen Verpflichtungen – ebenso wie andere Gründerzentren, die Büroräume, Postanschriften und zusätzliche Services anbieten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, entwickeln wir regelmäßig – in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten – Präventionsmaßnahmen und Risikoanalysen. Diese lassen wir einmal pro Jahr durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen. Dazu gehört auch, dass wir relevante Unternehmensunterlagen einholen und sorgfältig prüfen. So stellen wir Transparenz und die klare Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen sicher.
wie funkionierts?
Da du dich nun auf dieser Infopage befindest, hast du bestimmt bereits festgestellt, dass das Durchlaufen unseres Prüfprozesses nicht ganz selbsterklärend ist. Deshalb bieten wir dir nun im Folgenden einen detailreichen Leitfaden, der dich beim Ausfüllen unseres Bewerbungsformulars unterstützen soll, sowie einen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen.
Die Beschaffung mancher Dokumente kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir, dich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern. Der erfolgreiche Abschluss der GwG-Prüfung ist Voraussetzung für die Nutzung unserer Services.
FAQ GWG-prozess
Welche Ausweise werden benötigt?
Wir benötigen die Ausweise aller Personen, die im Handels- oder Transparenzregister aufgeführt sind (also von Geschäftsführern, Prokuristen, Gesellschaftern, etc.).
Kann auch einen Reisepass verwendet werden?
Ja, es kann auch ein Reisepass hochgeladen werden, wenn alle relevanten Felder gut lesbar sind (siehe How To Guide).
Wo kann man das Transparenzregister beantragen?
Du kannst für dein Startup einen Account auf der Website des Transparenzregisters erstellen und darüber eine Eintragung vornehmen. Nach einer Bearbeitungszeit von teilweise mehreren Wochen kannst du dann deinen finalen Transparenzregisterauszug aus deinem Profil herunterladen.
Woher bekommt man den Handelsregisterauszug?
In Deutschland kannst du deinen Handelsregisterauszug entweder direkt online über das offizielle Registerportal der Länder oder beim zuständigen Amtsgericht beantragen und einsehen.
Gibt es verschiedene Arten von Handelsregisterauszügen?
Ja gibt es, man unterscheidet zwischen einem aktuellen und einem chronologischen Handelsregisterauszug. Es können beide Dokumente für den Bewerbungsprozess verwendet werden – mehr Infos dazu findest du im How To Guide.
Wo kann man den De-Minimis Antrag herunterladen?
Das Antragsdokument findest du direkt hier.
Welche De-Minimis Bescheide muss ich hochladen?
Es müssen alle Bescheide hochgeladen werden, die im De-Minimis Antrag eingetragen wurden. Dazu zählen jegliche Förderungen der letzten 3 Jahre, allerdings inklusive des aktuellen Kalenderjahres (z.B. wenn du im Jahr 2025 den Antrag ausfüllst, sind alle Bescheide aus 2023, 2024 und 2025 relevant.
Welche Fördersumme darf ich bereits eingesammelt haben und über welchen Zeitraum?
Innerhalb von 3 Jahren darf pro Startup maximal eine Fördersumme in Höhe von 300.000€ bewilligt werden.
Alle hierfür relevanten Informationen findest du außerdem im folgenden Info-Dokument.
Wie alt darf das Startup maximal sein?
Das Gründungsdatum des Startups darf maximal 10 Jahre in der Vergangenheit liegen.